Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art 5 OffenlegungsVO:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Informationen gemäß Art. 4 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) i.V.m. Art. 12 und 13 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 b und Abs. 5 b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 und 13 (EU) 2022/1288) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
Kooperation mit Globalance beim «nachhaltigen Anlegen»:
In Bezug auf «nachhaltiges Anlegen» verweisen wir auf unsere Kooperation mit der Globalance Bank AG in der Schweiz. Globalance ist eine eigentümergeführte Schweizer Privatbank, die in Zukunftsthemen mit positivem Footprint investiert. Das sind Anlagen und Unternehmen, die erfolgreich auf die weltweiten Megatrends reagieren und davon profitieren. Mit dem Globalance Footprint® veranschaulicht Globalance, welche Wirkung das Vermögen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt sowie das Klima hat. Im November 2020 lancierte Globalance mit Globalance World® eine Weltneuheit im Private Banking in Form einer digitalen und interaktiven Weltkugel für nachhaltige Anlagen. Damit werden Geldanlagen für Kunden einfacher, individueller und erlebbarer. Globalance berät Privatkunden, Familien, Stiftungen sowie andere Banken und Vermögensverwalter, wie sie ihr Vermögen zukunftsorientiert anlegen können.
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