Berufsrechtliche Regelungen:
- Wertpapierinstitutsgesetz – WpIG
- Verordnung (EU) 2019/2033 – IFR
- Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung – WpI-IKV
- Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung – WpI-AnzV
- Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung – WpI-PrüfbV
- MaRisk
- Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV)
- Verordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Abs. 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes (KWG-Vermittlerverordnung – KWGVermV)
- Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz WpHG)
- Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV)
- Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz VermAnlG)
Industrie- und Handelskammer:
Die KIDRON Vermögensverwaltung GmbH ist Kammermitglied bei der
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Nachhaltigkeitsstrategie KIDRON Vermögensverwaltung GmbH:
Festlegung der Geschäftsaktivitäten
Die KIDRON Vermögensverwaltung GmbH berücksichtigt in den Geschäftsbereichen Vermögensverwaltung und Anlageberatung keine nachhaltigen Anlagekriterien, sondern beschränkt sich darauf, diese im Rahmen des beratungsfreien Geschäfts (z.B. durch Anbieten von Nachhaltigkeits-Fonds auf besondere Anfrage von Kunden) umzusetzen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung (bzw. Anlageberatung) bieten wir keine spezifischen Nachhaltigkeitsstrategien (Nachhaltigkeitsprodukte) an.
Analyse unserer Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind für unser Unternehmen Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Unternehmens haben können. Um geeignete Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements treffen zu können, identifizieren wir die für unser Unternehmen wesentlichen Risiken in einer Risiko-Analyse.
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 a Abs. 2 OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 a OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.
- Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen ( 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).
- Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Schlichtungsstelle
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudstelle, Stresemannallee 30 60596 Frankfurt am Main (http://vuv-ombudstelle.de/)
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudstelle teilzunehmen.